Verfahrensbeistand: Der rechtliche Rahmen und mein persönlicher Ansatz

Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG)

„Der Verfahrensbeistand – Ein starker Fürsprecher für Kinder“

In meiner Rolle als Verfahrensbeiständin, festgelegt in § 158 des Familiengerichtsgesetzes (FamFG), vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen in gerichtlichen Verfahren. Als ihr Sprachrohr stelle ich sicher, dass ihre Stimmen gehört und ihre Wünsche und Bedürfnisse vor Gericht ernst genommen werden. Ich bin nicht nur ein Vertreter für Kinderrechte, sondern auch ein vertrauensvoller Begleiter in einer oft verwirrenden und stressigen Zeit.

Kindschaftssachen (§ 151 FamFG)

„Kindschaftssachen – Wo der Kindeswille an erster Stelle steht“

In Kindschaftssachen, die nach § 151 des Familiengerichtsgesetzes behandelt werden, ist es mein Ziel, den authentischen und tragfähigen Willen des Kindes in den Mittelpunkt aller Entscheidungen zu stellen. Diese Verfahren beinhalten Sorgerecht, Umgangsrecht, elterliche Sorge, Auskunftsrechte über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, Herausgabeansprüche, Vormundschaft, Pflegschaft sowie die Bestellung von Vertretern für Minderjährige.

In herausfordernden Fällen, wie Freiheitsentziehungen oder der Unterbringung psychisch kranker Minderjähriger, lege ich besonderen Wert auf die sorgfältige Erkundung des Kindeswillens. Hierbei arbeite ich eng mit dem Gericht zusammen, das auch Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz wahrnimmt, wobei der Schutz und die Förderung junger Menschen im Vordergrund stehen.

Mein persönlicher Ansatz als Verfahrensbeiständin

Ich betone, wie wichtig es für Eltern ist zu verstehen, dass in diesen Verfahren der Wille des Kindes nicht nur gehört, sondern aktiv erforscht und in den Mittelpunkt jeder Entscheidung gestellt wird. Kinder und Jugendliche sind nicht nur passive Teilnehmer in diesen Prozessen; ihr Wille und ihre Meinungen bilden das Fundament für die Entscheidungen, die ihr Leben beeinflussen werden.

In meiner Rolle als Verfahrensbeiständin stelle ich sicher, dass Kinder und Jugendliche in gerichtlichen Verfahren eine starke und verständnisvolle Stimme haben. Ich engagiere mich dafür, ihre Perspektiven, Wünsche und Bedürfnisse zu verstehen und zu vertreten, um ihnen die bestmögliche Unterstützung und Vertretung zu bieten.

Die Rolle des Verfahrensbeistands: Rechtlicher Rahmen und mein persönlicher Ansatz

1. Verfahrensdarstellung und -beteiligung

Als Verfahrensbeiständin gewährleiste ich, dass das Kind eine aktive Stimme im Verfahren hat. Ich erkläre den Prozess kindgerecht und beziehe das Kind aktiv ein. Es ist mir wichtig, dass die Meinungen und Wünsche des Kindes nicht nur symbolisch, sondern tatsächlich im Verfahren berücksichtigt werden.

2. Verfahrensbegleitung

Neben der rechtlichen Vertretung bin ich auch ein Begleiter und Vertrauensperson für das Kind. In dieser Rolle vermittle ich Mut und Zuversicht und unterstütze das Kind während des gesamten Prozesses, um ihm Sicherheit zu geben und zu zeigen, dass seine Interessen ernst genommen werden.

3. Erkundung und Vertretung des Kindeswillens

Der authentische Wille des Kindes steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Ich erkunde diesen Willen in einer angemessenen und nachvollziehbaren Weise, kommentiere und dokumentiere die kindlichen Interessen und stelle sicher, dass diese im Verfahren angemessen berücksichtigt werden.

4. Informationsbewertung und -dokumentation

Ich analysiere und dokumentiere relevante Informationen und Äußerungen des Kindes. Gemeinsam mit dem Kind hinterfrage ich diese Äußerungen, um deren Authentizität und Bedeutung zu verstehen und sie weiterzuentwickeln.

5. Prüfung der Realisierbarkeit des Kindeswillens

Es ist meine Aufgabe, die Umsetzbarkeit des geäußerten Kindeswillens zu überprüfen. Dabei bespreche ich eigene Kindeswohlüberlegungen mit dem Kind und kommuniziere diese transparent.

6. Einbringung des tragfähigen Kindeswillens

Ich sorge dafür, dass der tragfähige Wille des Kindes in die Kindeswohlebene eingebracht wird und in den Entscheidungsprozessen des Gerichts eine wesentliche Rolle spielt.

7. Beendigung der Verfahrensbeistandschaft

In dieser Phase gebe ich dem Kind Raum für offene Fragen und Abschied. Ich erkläre dem Kind wertschätzend und verständlich den Inhalt und die Bedeutung der Gerichtsentscheidung und beantworte alle letzten offenen Fragen, um Klarheit zu schaffen und das Kind in seinem Verständnis zu unterstützen. Durch eine erklärende und wertschätzende Verabschiedung helfe ich dem Kind, einen angemessenen Abschluss zu finden und sich auf die Zeit nach dem Verfahren einzustellen.