Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft: Rechtlicher Rahmen und mein persönlicher Ansatz
Vormundschaft: Eine Verantwortung von großem Ausmaß
Als Vormündin übernehme ich die vollständige elterliche Sorge für Kinder, deren Eltern diese nicht wahrnehmen können. Dies basiert auf § 1773 BGB und ist in Artikel 6 des Grundgesetzes sowie den §§ 1626 ff. BGB verankert. Häufige Gründe für die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Vormund sind ungeklärter Familienstand, der Tod der Eltern oder eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB.
Der rechtliche Prozess
Da die elterliche Sorge ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht ist, erfolgt die Entziehung nur durch einen Richter oder eine Richterin am Amtsgericht. Nach der Entscheidung des Gerichts ist der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin für die Unterstützung des Vormunds zuständig, einschließlich der Anforderung von Berichten und der Festsetzung von Vergütungen (§ 1802 BGB). Seit dem 01.01.2023 tritt die Vormundschaft unmittelbar mit dem richterlichen Beschluss in Kraft (§ 168a Abs. 2 Satz 1 FamFG).
Mein Wirkungskreis als Vormündin
Als Vormündin umfassen meine Aufgaben alle Bereiche der elterlichen Sorge, einschließlich:
• Bestimmung des Aufenthaltsortes des Kindes
• Sicherstellung der notwendigen medizinischen Betreuung
• Entscheidungen bezüglich Schule und Ausbildung
• Erziehung, Weltanschauung und Religion
• Entscheidungen über Status und Namen des Kindes
• Sicherstellung des Unterhalts des Kindes
• Verwaltung und Schutz des Vermögens
• Regelung der Umgangskontakte mit den Elternteilen
• Vertretung des Kindes bei Rechtsgeschäften und Teilnahme an Strafverfahren, falls erforderlich
Ergänzungspflegschaft: Verantwortung in Teilbereichen
Als Ergänzungspflegerin übernehme ich Teilbereiche der elterlichen Sorge, die vom Gericht bestimmt und auf mich übertragen werden. Typische Bereiche sind das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitssorge, die schulischen Angelegenheiten, die Vermögenssorge, die Antrags- und Behördenangelegenheiten sowie die Regelung von Umgangskontakten.
Mein persönlicher Ansatz
In meiner Rolle frage ich mich stets: „Was braucht mein Mündel von mir und was benötige ich, um es optimal zu unterstützen?
Ich unterstütze die Kinder dabei, ihre Emotionen bewusst wahrzunehmen und zu steuern, ihre Selbstwirksamkeit zu stärken sowie Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen – und selbst in schwierigen Erlebnissen den Blick auf das Positive zu richten und daraus zu lernen. Dabei arbeite ich eng mit Institutionen wie Schulen, Ärzten, dem Jugendamt und anderen Einrichtungen zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten und das Leben des Mündels positiv zu beeinflussen.