Warum begleiteter Umgang?
Eine Trennung oder Scheidung bringt tiefgreifende Veränderungen für die gesamte Familie mit sich, oft begleitet von starken Emotionen wie Trauer, Angst und Enttäuschung. Es kann für Eltern herausfordernd sein, den Kontakt zwischen den Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil aufrechtzuerhalten. Wenn das Wohl des Kindes bedroht ist und keine Einigung erzielt wird, kann das Familiengericht auf Antrag den begleiteten Umgang anordnen, um den Kontakt zum Kind zu fördern.
Förderung der Eltern-Kind-Beziehung
Der begleitete Umgang ist eine Maßnahme zur Unterstützung des Kontaktes zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil. Diese Form des Umgangs zielt darauf ab, Konflikte zwischen den Eltern zu reduzieren, Beziehungsabbrüche zu verhindern und die Belastungen für das Kind zu mindern.
Das Angebot
Als eine Maßnahme der Jugendhilfe unterstützt der begleitete Umgang die Ausübung des Umgangsrechtes. Die sorgeberechtigten Eltern können bei ihrem Jugendamt einen Antrag stellen, und falls die Maßnahme als geeignet erachtet wird, übernimmt das Jugendamt in der Regel die Kosten.
Ziele des begleiteten Umgangs
Der begleitete Umgang soll Eltern befähigen:
– Eine verbindliche Vereinbarung zu treffen.
– Das Bewusstsein zu stärken, dass sie trotz Trennung weiterhin gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder tragen.
– Vertrauen in die Erziehungsfähigkeiten des anderen Elternteils zu entwickeln.
– Den Umgang mit dem Kind selbstständig zu organisieren und durchzuführen.
Methoden des begleiteten Umgangs
Die Begleitung umfasst den gesamten Kontakt oder spezielle Übergaben sowie pädagogische Beratung und Mediation in Einzel- und Gruppengesprächen mit den Eltern.
Ablauf des begleiteten Umgangs
– Aufnahme : Zu Beginn wird individuell mit den Beteiligten besprochen, was der begleitete Umgang bedeutet und welche Sorgen damit verbunden sind. Es werden auch die wichtigen Regeln des Umgangs geklärt.
– Anbahnungsphase : Diese Phase dient dazu, die Bedürfnisse, Wünsche und Ziele aller Beteiligten zu erörtern.
– Betreuungsverfahren : Hier wird der Beziehungsaufbau zwischen den Kindern und dem umgangsberechtigten Elternteil gefördert, stets innerhalb eines sicheren Rahmens.
– Abschlussphase : Abschließend wird das Erarbeitete gefestigt. Abhängig von der Situation können die Umgänge dann ohne Begleitung fortgesetzt werden oder es erfolgt eine Pause.